AGB

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Unsere gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden werden ausschließlich durch unsere nachfolgenden Bedingungen bestimmt, soweit nicht im Einzelfall schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wird; dies gilt auch hinsichtlich abweichender Geschäftsbedingungen des Bestellers, die selbst dann nicht anwendbar sind, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

1.) Allgemeines
a) Mit Erteilen des Auftrages erkennt der Käufer die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen an. Bestehen Zweifel an der Auslegung, so gilt ausschließlich deutsches Recht als vereinbart.
b) Anderslautende Bedingungen des Käufers sowie mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
c) Die Aufträge gelten als angenommen, wenn sie vom Verkäufer nicht innerhalb 8 Tagen abgelehnt werden.
2.) Lieferung
Die Lieferung erfolgt grundsätzlich auf Gefahr des Empfängers unversichert.
Höhere Gewalt sowie unverschuldetes Unvermögen bei uns oder unseren Lieferern, insbesondere Betriebsstörungen oder Werkstoffmängel, berechtigen uns, vom Vertrage ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferung hinauszuschieben, ohne daß dem Auftraggeber hieraus Ansprüche erwachsen. Dies gilt auch dann, wenn die genannten Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns im Verzug befinden.
Wir sind bemüht, Lieferfristen nach Möglichkeit einzuhalten, jedoch sind alle Angaben über Lieferfristen unverbindlich.
Die Einhaltung unserer Lieferfristen setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus.

3.) Versendung
Mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch bei Verlassen des Lieferwerkes oder bei verzögerter Abnahme mit Zugang unserer Nachricht von der Übergabebereitschaft, geht die Gefahr bezüglich des Vertragsgegenstandes auf den Besteller über. Das gilt auch bei frachtfreier Lieferung.
Für Expreß- und Eilgutsendungen bei Frankolieferungen berechnen wir die Mehrfracht.
Bei Beanstandungen und Mängelrügen ist die beanstandete Ware in jedem Fall fracht- und spesenfrei an uns einzusenden.

4.) Mängelrügen, Beanstandungen
a) Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Mängelrügen und Beanstandungen innerhalb von 8 Tagen gilt die Lieferung als genehmigt.
b) Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sind unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Empfang, schriftlich mitzuteilen.
c) Zur Beseitigung von Mängeln sind wir nicht verpflichtet, solange der Besteller seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt oder Zahlungen zurückgehalten werden.

5.) Gewährleistung
Die Gewährleistung besteht nach unserer Wahl entweder in der Nachbesserung oder in einer Ersatzlieferung. Ansprüche auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz sind ausgeschlossen.
Die Gewährleistung erlischt, wenn der Liefergegenstand von fremder Seite verändert wird. Dies gilt auch bei natürlichen Veränderungen und Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung. Geringfügiges Abweichen von Größe und Form berechtigen nicht zur Beanstandung.

6.) Modelle und Entwürfe
a) Für Entwürfe Zeichnungen und Modelle gilt der Schutz der einschlägigen Gesetze. Alle diese Unterlagen dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung weder zur Weiterverarbeitung benutzt, noch Dritten zugänglich gemacht werden. Sonderanfertigungen nach Vorlage fremder Entwürfe, Zeichnungen und Modelle werden ohne Prüfung der patent-, muster- oder markenrechtlichen Bestimmungen auf Gefahr des Kunden ausgeführt. Für Schäden durch evtl. mißbräuchliche Benutzung haften wir nicht.
Für zur Verfügung gestellte Modelle aus bestimmten Materialien sowie z.B. Wachs oder Styropor übernehmen wir keine Haftung.
Auch durch Vergütung von Kostenanteilen an Modellen usw. erwibt der Kunde kein Anrecht auf diese.

7.) Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen unser Eigentum.
Verpfändung oder Sicherungsübereignung noch nicht bezahlter Ware ist ausgeschlossen.
Pfändet ein Gläubiger des Bestellers noch nicht bezahlte Ware von uns, so hat der Besteller uns sofort zu verständigen. Unterbleibt die Anzeige, ist die gesamte Schuld sofort zur Zahlung fällig, unbeschadet aller unserer sonstigen Rechte.

8.) Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen rein netto.
Verschlechtert sich die Zahlungsfähigkeit des Käufers im Zeitraum zwischen Zugang der Auftragsbestätigung und der Lieferung oder wird uns nachträglich bekannt, daß gegen die Zahlungsfähigkeit des Käufers Bedenken bestehen, so sind wir berechtigt, Zahlungen sofort, d.h. vor Eintritt des vereinbarten Zahlungstermins, zu verlangen.

9.) Sonstiges
a) Alle vertraglichen Beziehungen zwischen uns und dem Besteller unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
b) Der Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung sowie für Wechsel- und Scheckklagen aus dem Eigentumsrecht ist Iserlohn.